Reviewed by Sema Karataş, Universität zu Köln; Historisches Institut; Alte Geschichte (sema.karatas@uni-koeln.de)
Einen festen Bestandteil des politischen Alltags der römischen Republik bildeten die ständigen Gerichtshöfe. Aufgrund ihres öffentlichen Charakters wurden die quaestiones (perpetuae) nicht selten als Plattform zur individuellen Selbstdarstellung und/oder zur Verfolgung politischer Ziele genutzt. So wurde die Politik in Rom maßgeblich über die Gerichte betrieben. Dass eine intensive Auseinandersetzung mit den quaestiones, ihrer Funktionsweisen sowie mit den unterschiedlichen Delikten wie repetundae, maiestas, vis usf. zum Gegenstand diverser Arbeiten wurde, ist daher nicht verwunderlich. So reiht sich auch die vorliegende Arbeit von Cristian Criste in die Reihe der Untersuchungen zu den römischen Gerichtshöfen ein. Obwohl Criste auf einige allgemeine Regeln der Verfahrensweise in Strafprozessen eingeht, so unter anderem auf die Bedeutung der divinatio (Vorverfahren), steht hier in erster Linie die Untersuchung der Rollenbilder in den iudicia publica, also der Verteidiger (patroni) und (Neben)Kläger, im Vordergrund. Gegliedert ist die Arbeit neben der ausführlichen Einleitung (S. 11-48) in zwei Teile, wovon der erste sich mit den forensischen Rollenbildern (S. 73-242) und der zweite, im Vergleich kürzere, Teil sich mit den ‚emotionalen Performanzen' (S. 243-351) beschäftigt. Beide Abschnitte schließen zwar mit einem kurzen Fazit („Der Sinn der spätrepublikanischen quaestiones": S. 232-242 und „Schluss: Die emotionale Reproduktion der Sinndeutungen": S. 351-356), bedauerlicherweise fehlt jedoch eine übergreifende Schlussbetrachtung, die beide Hauptteile miteinander verbindet und eine Gesamtbetrachtung des untersuchten Gegenstandes ermöglicht. Im Fokus der vorliegenden Studie stehen also die „Rollenbilder" der Anwälte beider Prozessparteien, die zwangsläufig eine nähere Beschäftigung mit den öffentlichen bzw. forensischen Reden (i.e. Gerichtsreden) – vornehmlich den orationes Ciceros – notwendig machen. Die Zielsetzung Cristes besteht allerdings nicht darin, die Redner und/oder ihre rhetorischen Fähigkeiten näher zu betrachten, sondern die Hörerschaft, also das Auditorium der spätrepublikanischen Gerichte, in den Mittelpunkt zu rücken: Die Untersuchung dieser sogenannten „Hörerzentriertheit" (S. 12-13) wird nicht etwa durch eine ‚bottom up' Herangehensweise dargelegt, 1 sondern durch eine intensive Beschäftigung mit den unterschiedlichen Attributen, die dem Redner zukamen bzw. abhängig von der eingenommenen Rolle (patronus/accusator) von ihm erwartet wurden. Dabei werden auch die Bezugsgruppen der Redner wie etwa die Richter (i.e. iudices), die corona sowie die Prozessgegner thematisiert. So untersucht Criste im ersten Teil einerseits die diversen Rollenattribute der Hauptdarsteller in Strafprozessen und andererseits das entsprechende Verhalten bzw. Auftreten, das vom Verteidiger oder Kläger vor Gericht erwartet wurde. Zunächst werden die unterschiedlichen Motive für die Übernahme der Verteidigung (Patronat, amicitia usf.: S. 86-121) und die Gründe für das Einbringen von Klagen (inimicitiae und causa rei publicae: S. 125-136) untersucht. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die nähere Betrachtung des Gerichtspatronats in der späten Republik. Vom traditionellen Klientelwesen unterschied sich das Gerichtspatronat dahingehend, dass pragmatische Faktoren bei der Wahl eines Patrons von zentraler Bedeutung waren – wie etwa die Wahl eines patronus aufgrund einer Empfehlung oder der Präsentation und des Erfolgs auf dem Forum (S. 88-90). Das Gerichtspatronat wurde auf diese Weise zu einem Instrument in der Politik der späten Republik und stand somit – und zu dieser Schlussfolgerung kommt Criste dann leider nicht – in Konkurrenz zum herkömmlichen Patronagesystem.2 Drei weitere Aspekte, die die Anwaltstätigkeit auszeichneten, stehen im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Rollenattributen im Vordergrund: 1) das Alter, 2) das Talent sowie 3) die auctoritas des Patrons. Die Kategorie des Alters, die sowohl auf den Patron als auch auf den Kläger angewendet wird, führt zu folgenden Ergebnissen: Die patroni bzw. der Gerichtspatron waren auch in der späten Republik nach wie vor ältere Männer von senatorischem Rang (S. 158), die sich durch ihre gravitas hervortaten – das Altersattribut eines Verteidigers ging also zwangsläufig mit einem gewissen gesellschaftlichen Status einher (S. 160). Anders verhielt es sich mit den ‚Altersgrenzen' für die Kläger, die sich vornehmlich durch ein junges Alter auszeichneten. Wo ein Anwalt bedacht und überlegt aufzutreten hatte, fielen die Kläger durch eine allzu freie Redeweise, durch die Übertretung der rhetorischen Regeln sowie durch unsachliche Argumente auf. Aufgrund des Rollenbilds bzw. der Attribute, die den Kläger auszeichneten, wurde ein deviantes Auftreten nicht nur geduldet, sondern auch erwartet.3 Das Talent bzw. die Reputation als Redner kam nur den Verteidigern zu, da sie aufgrund des Patronatskonzepts aus einem relativ kleinen Kreis von Rednern stammten. Das rhetorische Talent und die daraus resultierende Reputation konnte also erst über eine längere Zeit der Tätigkeit als Redner erreicht werden und entwickelte sich dann zu einer Erwartungshaltung (S. 178). Auch der Aspekt der auctoritas wird als „Ausdruck der sozialen und persönlichen Überlegenheit" zu einem Attribut eines Patrons (S. 194). Der Schwerpunkt des zweiten Teils liegt dagegen auf der näheren Betrachtung der „emotionalen Ausprägung (...), wie d[er] affektiven Reproduktionsmechanismen", die „zur Geltungssicherung (...) beigetragen haben" (S. 40). Dabei stehen vor allem zwei Gefühlskategorien im Vordergrund, die zum einen beim Redner zu verorten sind und zum anderen gesellschaftlich erwartet oder sanktioniert wurden: Scham (S. 294-327), erneut als Auszeichnung des Verteidigers (S. 305) und Furcht bzw. Angst (S. 328-350). Auf die Bedeutung von squalor4 wird nur relativ kurz im Kontext der Darlegungen zu Furcht und Angst eingegangen, jedoch wird auf die gängige Forschungsliteratur dazu verwiesen. Einleitend werden zunächst „Emotionen in den Rhetoriktheorien des Aristoteles und Ciceros" (S. 243-255) dargelegt, um anschließend die Emotionen in der forensischen Praxis zu verorten. Dabei kommt Criste zu folgendem Ergebnis: Dass nämlich zum einen Emotionen in den Gerichtshöfen der späten Republik allgegenwärtig waren, zum anderen die Demonstration von Emotionen – und dabei mussten Stimme, Mimik und Gestik immer an die entsprechenden Gefühlsregungen angepasst werden – vom orator dazu genutzt wurden, seine Botschaft zu vermitteln (S. 283-287). Mit dieser Herangehensweise gelingt es Criste, zum einen die Rollentheorie herauszustellen und sich zum anderen von dem (angeblichen) Gegensatz zwischen Rationalität und Emotionalität loszulösen (S. 37). Eine dezidierte Untersuchung der unterschiedlichen Rollentattribute der oratores in den quaestiones der späten römischen Republik ist bereits Gegenstand unterschiedlicher und recht aktueller Arbeiten geworden (s.u.). Obwohl Criste sich recht stark auf die Figur des Verteidigers konzentriert, was natürlicherweise auf die von ihm zugrunde gelegten ciceronianischen Reden zurückgeht – wobei auch hier einzelne Reden wie z.B. pro Roscio nochmal besonders hervorstechen – kann er dennoch im Gegensatz zu den bisher eher verstreuten Analysen einen umfassenden Überblick bzw. eine detaillierte Synthese zu den Rollenbildern in den spätrepublikanischen Gerichtshöfen bieten. Es folgen aus dieser Synthese nicht zwangsläufig neue Ergebnisse, jedoch ist in der vorliegenden Arbeit der umfassende Forschungsüberblick zu der republikanischen Gerichtsrhetorik, den diversen Wertebegriffen wie unter anderem auctoritas, gravitas, habitus usf. bis hin zu einer kurzen Darstellung zur Emotionsgeschichte besonders wertvoll.
Notes:
1. Cristina Rosillo-López, Public Opinion and Politics in the Late Roman Republic, Cambridge 2017.
2. Jean-Michel David, Le patronat judiciaire au dernier siècle de la République Romaine, Rome 1992.
3. Catherine Steel, Early-career Prosecutors: Forensic Activity and Senatorial Careers in the Late Roman Republic, in: Paul J. du Plessis (ed.), Cicero's Law. Rethinking Roman Law of the Late Republic, Edingburgh 2016, 205-227; Henriette van der Blom, Oratory and Political Career in the Late Roman Republic, Cambridge 2016.
4. Christopher Degelmann, Squalor. Symbolisches Trauern in der politischen Kommunikation der Römischen Republik und Frühen Kaiserzeit, Stuttgart 2017.
No comments:
Post a Comment
Note: Only a member of this blog may post a comment.